Renovieren im Olympiadorf

Bild: Bastian Eberle

Für die individuelle Instandsetzung der Wohnungen sind im Olympiadorf die Eigentümer und Eigentümerinnen verantwortlich. Bei der Sanierung und beim Umbau müssen jedoch auch Regeln zum Schutz des Einzelbaudenkmals beachtet werden.

Warum ist das so? 2020 wurden die Hauptsportstätten der Olympischen Sommerspiele von 1972 mit Olympischem Dorf und Kernbereich des Olympiaparks zusätzlich zum Ensembleschutz als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste aufgenommen. Informationen zum Einzelbaudenkmal Olympiadorf wurden im Sonderteil des EIG Dorfboten (Nr. 108) übersichtlich zusammengefasst

Diese Hinweise sollten Eigentümer bei Renovierungsarbeiten außerdem beachten:

Farbgebung für das Olympiadorf

Bei Änderungen der Außenfassade, z. B bei neuen Fenstern oder Türen, sollte immer die Farbgebung für das Olympische Dorf der Unteren Denkmalschutzbehörde München genutzt werden. Die Farbpalette beruht auf Vorarbeiten der EIG mit der Architektin Mühlenbeck-Krausen und entsprechen den denkmalgeschützten Originalfarben.

Alle Erneuerungen von Farben im Außenraum des Olympischen Dorfes müssen folgende Farben der NCS- bzw. RAL-Skala anwenden:

→ Farbgebung Olympiadorf (Download 110 KB)

Die Originalfarben der nachstehenden Farbpalette können bei der ODBG eingesehen werden, eventuell auch bei Ihrer Wohnungseigentümerverwaltung.

Umbau Arbeiten oder Zäune

Anbauten, Umbauten oder Zäune müssen den Denkmalschutzanforderungen entsprechen. Sprechen Sie mit Ihrer Wohnungsverwaltung und beachten Sie die Teilungserklärung Ihres Kaufvertrages. Auch bei Bauten bzgl. Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sprechen Sie bitte mit Ihrer Wohnungsverwaltung.

Trittschalldämmung

Der Trittschallschutz ist eine heikle, oft vernachlässigte Angelegenheit im Olympiadorf. Der meist übliche „schwimmende Estrich“ ist hier leider nicht angewendet worden. Die Fußbodenkonstruktion besteht lediglich aus Beton, der an der Oberseite mit ca. 2 cm dickem Estrich (Verbundestrich) geglättet wurde.

Den Trittschallschutz übernimmt nur ein Textilboden. Wird der Textilboden nicht fachkundig durch einen harten Belag (Parkett o. Fliesen) ersetzt, sind die Nachbarn dem Trittschall schutzlos ausgeliefert. Dies entspricht nicht den Richtlinien (DIN 4109 von 11/89) und ist nicht zulässig. Hier wurden ein paar nützliche Hinweise für die Trittschalldämmung zusammengefasst:

→ Trittschalldämmung im Olympiadorf (Download 90 KB)

Bitte beachten: bei diesen Hinweisen übernimmt die EIG keine Garantie auf Vollständigkeit. Sie sollen eine Hilfestellung für die Eigentümer und Eigentümerinnen bieten. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zu Umbaumaßnahmen immer an Ihre WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft).