Einzelbaudenkmal Olympiadorf

Panorama Olympiadorf
Bild: Tizian von Olytopia

Seit 1998 Ensembleschutz

Das Olympische Dorf in München, entstanden anlässlich der 20. Olympischen Sommerspiele 1972 zur Unterbringung der Sportler und Journalisten und wurde 1998 zusammen mit den Sportanlagen im Olympiapark unter Ensembleschutz gestellt.

Seit 2018 Einzelbaudenkmal

2018 hat der Münchner Stadtrat den Antrag gestellt, der Olympiapark und (wie 2020 klar wurde) auch das Olympische Dorf mögen in die Unesco – Welterbeliste aufgenommen werden. 

Was bedeutet das für das für den heutigen Wohnraum Olympiadorf? Herr Hantelmann, Geschäftsführer der ODBG, erläutert dazu: Unsere Gebäude sind nunmehr als Einzelbaudenkmäler zu behandeln, mit der Folge, dass nicht mehr nur die äußeren Hüllen mit den Fassaden originalgetreu zu erhalten sind, sondern es unterliegen auch die wesentlichen Strukturen des Gebäudeinneren mit den Treppenhäusern, (evtl. sogar mit ihren) Grundrissen, Wohnungstüren usw. den Anforderungen der Denkmalpflege. Veränderungen daran sind künftig erlaubnispflichtig nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das vergrößert zukünftig unseren Aufwand vor der Realisierung baulicher Maßnahmen, ist aber u.U. steuerlich interessant, was sich allerdings erst noch erweisen muss. 

Im Sonderteil des Dorfboten 108 von 2021 wird ausführlich zum Thema „Einzelbaudenkmal Olympiadorf“ berichtet. (Download 318 KB)

Südseite des Helene-Mayer-Ring Hochhauses
Südseite des Helene-Mayer-Ring Hochhauses - Bild: Rainer Schoder
Alte Mensa
Alte Mensa - Bild: Rainer Schoder
Olympiadorf in Bildern
Helene-Mayer-Ring Hochhaus und Olympiaturm - Bild: Rainer Schoder

Einzelheiten des Erlaubnisverfahrens hat die EIG im Dorfboten 107, Oktober 2020, erläutert, die hier auszugsweise angefügt werden :

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bestimmt in § 6 Maßnahmen an Baudenkmälern:

„Wer 1. Baudenkmäler beseitigen, verändern oder … 2. geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis.

… Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis … wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.“

§15 präzisiert das Erlaubnisverfahren:

„Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art.6, … ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen, die ihn mit ihrer Stellungnahme unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde vorlegt.

Der Antrag ist folglich bei der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München einzureichen; die Untere Denkmalschutzbehörde, die für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist, ist dort eingegliedert.

Der Erlaubnisantrag sollte sechs bis acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Gemäß § 17 werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz keine Kosten erhoben, sowohl das Erlaubnisverfahren als auch die Vorberatungen sind kostenfrei.

Umfassende Informationen zur Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, wie auch das Antragsformular, sind bereitgestellt auf der Homepage der Stadt München.

Wer stellt den Erlaubnisantrag?

Im Olympiadorf sind die 90 Einzelhauseigentümer jeweils selber gefordert, alle anderen Eigentümer werden im Allgemeinen durch eine der 16 (künftig 17) Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. deren jeweilige Hausverwaltung gegenüber den Behörden vertreten. Je nach Teilungserklärung der jeweiligen WEG ist aber auch hier der Sondereigentümer verantwortlich.

Das Studentenwerk, Kirchen, Schule und Kindergärten müssen sich – wie auch die ODBG – auch an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren halten.

Im Anschluss an das Erlaubnisverfahren – und auch hier vor Beginn der Maßnahmen – können gemäß § 25 bei Landesamt für Denkmalpflege „Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen“ beantragt werden.

Achtung! Auf der Homepage der EIG wird darüber informiert, welche Farbe wo in Frage kommt. Es genügt aber nicht, sich dort Farben auszusuchen – dies ersetzt auf keinen Fall das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren!

Kein Kavaliersdelik : Das Erlaubnisverfahren mag zwar umständlich erscheinen, es empfiehlt sich aber nicht, es „zu vergessen“ – denn § 15 bestimmt: „Werden Handlungen nach Art. 6, … ohne die erforderliche Erlaubnis … durchgeführt, so kann die Untere Denkmalschutzbehörde verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird, soweit dies noch möglich ist, oder … auf andere Weise wieder instandgesetzt …“ Mit einer Geldbuße bis zu € 250.000.- kann nach § 23 „belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig … ohne die nach Art. 6 Abs.1 … erforderliche Erlaubnis … Maßnahmen an einem Denkmal durchführt.

Bestandsschutz: Als das Olympiadorf 1998 als Teil des Ensembles Olympiapark in die Denkmalliste eingetragen wurde, waren in der Zeit nach 1972 teilweise Veränderungen an den Fassaden vorgenommen worden, die bis zu nächsten fälligen Renovierung oder Instandsetzung Bestandsschutz genießen. Aber nur so lange.

Wenn die turnusmäßige Neulackierung der Fenster oder der Fassadenelemente ansteht, darf außen nicht wieder z.B. gelb oder weiß gestrichen werden, sondern nur noch in der „richtigen“ Farbe.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hilft die Untere Denkmalschutzbehörde, Fehler bei der Farbwahl zu vermeiden.

Was bedeutet Ensemble?

Keineswegs „Denkmalschutz light“! Der Begriff „Ensemble“ wird bestimmt im § 1 (3) des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: “Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist.“ Ensembles genießen nicht anders als Einzeldenkmäler den uneingeschränkten Schutz des Gesetzes.

Denkmalschutzgesetz : Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in Bayern (DSchG) ist in Kraft seit dem 1. Oktober 1973 (vollständig nachzulesen in www.gesetze-bayern.de).

Die Erhaltung der Denkmäler liegt demnach u.a. wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung im Sinne der Allgemeinheit.

Denkmäler können Kunst-, Bau- oder Bodendenkmäler sein, die Bandbreite reicht von der Mariensäule über den Limes bis zur Dampflokomotive. Zu den Baudenkmälern zählen auch Gartenanlagen und Ensembles. Sie werden erfasst in der Denkmalliste.

Wikipedia links:

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Olympisches_Dorf_(München), 5. Februar 2021

(2) https://de.wikipedia.org/wiki/Bauensemble, 18. Oktober 202